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Eine Stiftung wird jetzt gegründet
Auszug aus
der Satzung
§2
Zweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von
Bildung und Erziehung, insbesondere
Erziehung
zum Selbst-Bewusstsein
zur
Selbstverantwortung
zur
Selbstbestimmung
zur
Herzensbildung,
die zur Achtung und Respekt vor allem Lebendigen
führt.
Ferner ist Zweck der Stiftung auch
Entwicklungshilfe, Jugend- und Altenhilfe,
Umwelt und Landschaftsschutzes sowie
Wissenschaft und Forschung.
(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch
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die Gründung von
Lebensschulen im In- und Ausland, insbesondere
in armen Ländern der Erde, sowie die
Anschubfinanzierung dieser Lebensschulen
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die Beschaffung
von Mitteln für die o. g. Verwirklichung
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Vergabe von Stipendien,
Unterhaltung von Lebensschulen
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